Unser Bericht von der 63. Bundesversammlung 2001 in Duderstadt

Insgesamt konnten wir feststellen, dass sich das Klima auf Bundesebene uns gegenüber zum positiven verändert hat. sowohl vom Bundesvorstand, von der Bundesleitung als auch von vielen Diözesanverbänden wurden wir positiv aufgenommen. Besonders gilt das natürlich für die Hildesheimer Organisatoren der Versammlung als Gastgeber und den Mainzer Vorstand, der den Anrtag gestellt hat.
In den Pausen der Versammlung gab es gute Gespräche mit den Delegierten, interessierte Fragen und konkrete Projektabsprachen. Unser Auftritt war also ein voller Erfolg, was auch an unserer guten Vorbereitung und Durchführung dieser Aktion lag. Die Flyer, Aufnäher und T-Shirts haben gezeigt, dass wir was drauf haben und uns gut präsentieren können.

Der Antrag an die BV, der vom Diözesanvorstand Mainz gestellt wurde, ist bei vielen anderen DVs auf Zustimmung gestoßen. Einigen ging er sogar nicht weit genug. Die Bundesleitung kontaktierte den DV Mainz und uns am Freitag, um nochmals die Sachlage in den USA klarzustellen. Es zeigte sich dann, dass offenbar nicht generell homosexuelle Mitglieder, sondern "nur" homosexuelle Leiter ausgeschlossen werden. Dies sei ein anderer Sachverhalt als im Antrag dargestellt. Daraufhin gabe es dann allein zu diesem Antrag eine außerordentliche Sitzung der Bundesleitung. Die Bedenken waren vor allem, dass man sich nicht in das "Innenleben" eines anderen Verbandes einmischen darf. Dies bezog sich auf die Aufforderung im Antrag, die ausgeschlossenen Mitglieder wieder aufzunehmen.
Das Ergebnis der Sitzung der BL war jedoch ein Initiativantrag, der uns noch viel besser gefallen hat. Verbunden mit einer anderen Auffassung, als sie der Heilige Stuhl in Rom vertritt, und der Erklärung, dass man als DPSG in den vergangenen Jahren eine Positionierung zur Homosexualität in Gesellschaft und Verband versäumt hat, soll die DPSG diese Fragen mit Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit angehen, "mit dem Ziel einer lebenshelfenden Positionierung". Dies war für alle Beteiligten eine unerwartete Wendung im Verhalten der Bundesleitung.
Leider wurden beide Anträge (der ordentliche aus Mainz und der Initiativantrag der BL) aus Zeitmangel in den Hauptausschuss (den "Stellvertreter" der Bundesversammlung) vertagt, so dass nur wenige Delegierte darüber diskutieren und entscheiden werden. Auch eine Reihe von Delegierten auf der Bundesversammlung bedauerte dies, weil sie einen großen Diskussionsbedarf zu den beiden Anträgen sahen.

Am Ende der Versammlung konnten wir an (fast) alle Diözesanverbände je zehn unserer neuen Flyer verteilen, um die Diözesanbüros damit auszustatten.
Als weiterer Eindruck: Auch zwei Männer aus der SchLeHe, die offensichtlich zusammen tanzten, waren bei der Abschlussparty für alle TeilnehmerInnen kein Problem.

Die Bundesversammlung war also ein voller Erfolg, auch wenn die Anträge nicht diskutiert oder abgestimmt wurden. Aber die Politik, die bekanntlich in den Pausen gemacht wird, ist eindeutig: eine Annäherung an die SchLeHe und möglicherweise die Entwicklung eines neuen sexualpädagogischen Ansatzes in der DPSG.

Hier der Antrag des Diözesanvorstandes aus Mainz

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Die Bundesversammlung der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg missbilligt das Vorgehen der Boy Scouts of America, homosexuelle Mitglieder aufgrund ihrer Homosexualität aus ihrer Organisation auszuschließen und auf diesem Weg eine Minderheit bewusst und vorsätzlich zu diskriminieren. Die DPSG sieht keinen Grund dafür, dass allein schon Homosexualität für das Pfadfindertum disqualifiziert. In den verschiedensten Gremien und Ebenen der DPSG wirken homosexuelle Frauen und Männer mit, ohne dass das Pfadfindertum, unser Verband oder seine Mitglieder dadurch zu Schaden kommen. Sie und ihre Arbeit finden unsere Anerkennung. Die Boy Scouts of America werden vor diesem Hintergrund aufgefordert, ihre Einstellung zu überdenken und auch Homosexuelle in ihren Verband aufzunehmen.

Begründung:

Im Juni 2000 hat das Oberste Gericht der USA den Boy Scouts of America das Recht zugesprochen, selbst darüber entscheiden zu dürfen, wer bei ihnen Mitglied werden darf und wer nicht. Damit legitimierte das Gericht nach zehn Jahren Rechtsstreit den Ausschluss eines damals 19-jährigen aufgrund seiner Homosexualität.
Nachdem die DPSG gerade im Jahr 2000 mit ihrer Jahresaktion zum aktiven Stoppen von Diskriminierung aufforderte, darf sie nicht die Augen verschließen vor einer diskriminierenden Vorgehensweise eines anderen Pfadfinderverbandes. In ihrer Ordnung hat sich die DPSG das Recht und die Verpflichtung zugesprochen, zu politischen und gesellschaftspolitischen Vorgängen Aussagen zu treffen und "damit in der Öffentlichkeit für die Rechte und Belange von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einzutreten, leben sie nun hier in der Bundesrepublik, in Europa oder sonstwo in der Welt" (Ordnung des Verbandes, Abschnitt Verband in der Gesellschaft). Für die DPSG ist es selbstverständlich, dass alle Menschen guten Willens Mitglied der Pfadfinderschaft sein können. Dies trifft auch auf homosexuelle Menschen zu. Deswegen gilt es, ein deutliches Zeichen zu setzen.
Daneben haben wir schon oft die Erfahrung machen müssen, dass negative Nachrichten über andere Pfadfinder und auch fiktive Darstellungen (z.B. in Fernsehfilmen) auf die DPSG übertragen werden. Auch von daher ist es notwendig und geboten, in der Öffentlichkeit nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, die DPSG verhalte sich ebenso diskriminierend wie die Boy Scouts of America oder toleriere ein solches Vorgehen durch Schweigen.
 
 
 
Das Pfadfindertum ist offen für alle, ohne Unterschied in Herkunft, Rasse, Klasse oder Glauben. Eines der Grundprinzipien der Bewegung ist das Prinzip der Nichtdiskriminierung, sofern die betreffende Person sich freiwillig zu dem Zweck, den Prinzipien und der Methode der Bewegung bekennt. 
Aus: Die Grundlagen der Pfadfinderbewegung, Georgs-Verlag.
 

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Letzte Aktualisierung am 11.01.02 durch den webmaster